Sachkundige Aufsichtsperson (SAUP)

Beim Betrieb von Versammlungsstätten (z.B. Schulaulen, Bürgerhäusern, Mehrzweckhallen, Theatern) sind verschiedene gesetzliche Bestimmungen und Regelungen einzuhalten damit Besucher und Mitwirkende nicht gefährdet werden. Die dort geltenden Gesetze und Verordnungen finden sich im Baurecht und in den Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. Insbesondere die Versammlungsstättenverordnung und die Unfallverhütungsvorschrift „Veranstaltungs und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ (DGUV 17/18) sind hier maßgebend.
Um Kulturbetriebe in die Lage zu versetzen, Veranstaltungen regulär und sicher durchzuführen, werden die in der Veranstaltungsstätte tätigen Personen zur Aufsichtführenden Person gemäß § 15 der DGUV 17/18 und § 40 der VStättV qualifiziert. Diese können dann, wenn der Szenenaufbau von einer Bühnenfachkraft abgenommen wurde, für eine sichere Ausführung sorgen. Grundlage dafür ist immer eine Gefährdungsbeurteilung und die klare Delegierung der Aufgaben durch den Betreiber. Durch den Einsatz der Aufsicht führenden Personen wird der Betrieb der Versammlungsstätte sicherer und der Betreiber erlangt Rechtssicherheit.

Termine

2026 findet das Seminar vom 11.11. bis zum 13.11.2026 jeweils von 09:00 Uhr 16:00 Uhr statt.

Kursgebühren

Die Teilnahmegebühr für die  Fortbildung zur Aufsichtführenden Person beträgt vor Ort in Hamburg oder online € 600,00 (2026) zzgl. der aktuell geltenden Mehrwertsteuer.


Die Teilnahmegebühren beinhalten die Prüfungsgebühren, Seminarunterlagen und Unterrichtsmaterialien. Die Mindestteilnehmerzahl des Kurses beträgt 10 Personen.

Inhalt

Verantwortlich für die Einhaltung der Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der gesetzlichen Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung ist der Betreiber. Wenn keine rechtssichere Übertragung der Unternehmerpflichten an Mitarbeiter stattfindet, dann haftet der Geschäftsführer bei Schäden persönlich. Während die Unfallverhütungsvorschriften uneingeschränkt gelten sind die Forderungen der Versammlungsstättenverordnung in Abhängigkeit von der max. zulässigen Besucherzahl und der Struktur und Größe der Bühne bzw. Szenenfläche abhängig. Nur wenn die Versammlungsstätte gemäß der Bau- und Nutzungsgenehmigung für die gleichzeitige Anwesenheit von mehr als 200 Personen zugelassen ist, gilt die Verordnung.

Ist dies der Fall, so ist der Betreiber zur persönlichen Anwesenheit während der Veranstaltungen verpflichtet. Von dieser Verpflichtung kann er nur entbunden werden, wenn er seine Aufgaben an einen Veranstaltungsleiter delegiert, der mit der Einrichtung vertraut und mit dem Hausrecht ausgestattet ist. Welche weiteren Auswirkungen die Gültigkeit der Verordnung auf den Betrieb hat, ist abhängig von der Bühnengröße- und Ausstattung.

Livekurs

Im bühnenwerk vereinen wir die Stärken des klassischen Unterrichts mit den Möglichkeiten moderner Technik zu einem "virtuellen Klassenzimmer". So profitierst du von der persönlichen und intensiven Zusammenarbeit mit unseren Dozentinnen und Dozenten – egal, ob du vor Ort in Hamburg im Seminarraum sitzt oder bequem von zu Hause aus teilnimmst.

Sowohl vorort im bühnenwerk als auch In unserem "virtuellen Klassenzimmer" bist du immer aktiv eingebunden. Der Unterricht findet zu festen Zeiten statt und sorgt so für Struktur und Verbindlichkeit. Hast du dich für ein synchrones Seminar entschieden, erhältst du rechtzeitig deine Einladung zum Kurs. Das Einloggen ist unkompliziert – mit nur wenigen Klicks bist du live dabei und kannst dich direkt in den Unterricht einbringen.

Für die Teilnahme an den bühnenwerk-Livekursen benötigst du lediglich die angegebenen Systemvoraussetzungen (Hard- & Software). Zusätzlich setzen wir bei allen Teilnehmenden ein Headset sowie eine Webcam voraus – so wird der Unterricht für alle interaktiv und lebendig.
Mit einer stabilen Internetverbindung (z. B. LTE) kannst du auch unterwegs problemlos am Livekurs teilnehmen. Ob iPad, iPhone oder Android-Gerät – mit der kostenlosen Adobe Connect App bist du mobil bestens ausgestattet. Die App findest du sowohl im Apple App Store als auch im Google Play Store.

Für eine optimale Teilnahme empfehlen wir eine Internetleitung von mindestens 16 Mbit/s (ADSL) mit einem Upload von 2 Mbit/s. Besonders praktisch für alle, die viel unterwegs sind: Auch über Smartphone oder Tablet kannst du den Livekurs flexibel nutzen. Über die Steuerungsleiste am unteren Bildschirmrand lässt sich bequem vorspulen, die Lautstärke regeln oder der Vollbildmodus aktivieren.

Anmeldung

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