Ausbilderschein (AdA) gem. Ausbildereignungsverordnung (AEVO)
Es gibt keine Zulassungsvoraussetzungen. Dadurch kann sich zukünftig jeder zur AEVO anmelden. Es darf aber nicht jeder ausbilden, denn das BBiG fordert auch weiterhin im § 30 Abs. 2 die notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung. Die bestanden AEVO-Prüfung ist zukünftig nicht mehr automatisch der sog. Ausbilderschein, sondern einer von mehreren Nachweisen, die erbracht werden müssen.
Es dennoch dürfen keine Hinderungsgründe nach §29 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) existieren, die eine Arbeit mit Jugendlichen unmöglich machen. Gründe können beispielsweise eine Verurteilung zu mindestens zwei Jahren Haft oder ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sein.
Die schriftliche Prüfung findet in der Regel jeweils am ersten Dienstag des Monats statt, der nicht auf einen Feiertag fällt.
Die praktische Prüfung wird in der Regel ein bis zwei Wochen später durchgeführt. Die zuständigen Stellen (IHK oder HWK) können über Prüfungszulassung und Prüfungstermine Auskunft geben.
Ausbildereignung AEVO 2026 (56 E) täglich vom 29.01.2026 bis zum 09.02.2026.
Täglich von 09:00 bis 15:00 Uhr, Wochenenden ausgenommen.
Teilnahme in Hamburg oder online: 675,00 Euro (2026)
Es gilt jeweils der Preis am Tag der schriftlichen Anmeldung (online). Die Kursgebühren sind, im Rahmen der Ausbildung zum Meister für Veranstaltungstechnik, gem.. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit.