Meister/in für Veranstaltungstechnik (IHK) - Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik
Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Veranstaltungsprozesse“ und „Betriebliches Management“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis,
2. eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis. Zur Prüfung im Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ ist zuzulassen, wer nachweist, dass er oder sie
Alle Prüfungsteile müssen innerhalb von fünf Jahren ab Beginn des ersten Prüfungsbestandteils abgelegt werden. Wird im Einzelfall die Frist des Satzes 1 nicht eingehalten und hat dies die zuständige Stelle zu vertreten, ist die Prüfung ohne Beachtung der Frist zu Ende zu führen.
Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Meisters für Veranstaltungstechnik“ oder einer „Geprüften Meisterin für Veranstaltungstechnik“ nach § 1 Absatz 4 aufweisen. Im Fall der Zulassung nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 soll zusätzlich nachgewiesen werden, dass die zu prüfende Person Tätigkeiten ausgeübt hat, für die die berufliche Handlungsfähigkeit einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik notwendig ist.
Die Berufspraxis muss Tätigkeiten umfassen, für die die Fähigkeiten einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik erforderlich sind. Daraus wird abgeleitet, dass für eine Zulassung nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 eine Qualifikation zur Elektrofachkraft nach dem igvw Standard SQQ 1 nachzuweisen ist.
Abweichend von den Absätzen 1 und 2 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist vor Beginn des letzten Prüfungsbestandteils vorzulegen. Den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation hat die zu prüfende Person nachzuweisen durch
1. eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder
2. eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten
Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss.
Prüfstellen in Deutschland
Wir empfehlen allen Teilnehmenden den Antrag auf Zulassung zu den bundeseinheitlichen Fortbildungsprüfungen bei einer lokalen oder regionalen Kammer zu stellen. Nachfolgend Links zu den jeweiligen Kammern (Stand 06/2023)
Hamburg
Hannover
Berlin
Leipzig
Darmstadt
Essen / Oberhausen / Mülheim a.d. Ruhr
Köln
Karlsruhe
München
Wer aus dem europäischen Ausland oder der Schweiz teilnehmen und geprüft werden möchte, kann sich jederzeit gerne bei uns melden.
Die komplette Fachausbildung 2025/2026 beginnt am 26.08.2025 und endet voraussichtlich am 01.07.2026. Die Zusammensetzung der Fachausbildung ist, wie folgt:
Ausbildereignung (AEVO / AdA)
Teilnahme in Hamburg oder online: 675,00 Euro (2026/2027)
Es gilt jeweils der Preis am Tag der schriftlichen Anmeldung (online). Die Kursgebühren sind gem.. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Vorkurs Mathematik & Physik (optional)
Teilnahme in Hamburg oder online: 525,00 Euro (2024)