Die Fortbildung zum Meister/in für Veranstaltungstechnik setzt sich ab 2020/2021 aus zwei Teilen zusammen.

• Fachausbildung

    - Veranstaltungsprozesse
    - Betriebliches Management
    - Veranstaltungsprojekte

• Ausbildereignung (AEVO/AdA)

Wer also nicht nur "Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik" werden, sondern am Ende einen Meisterbrief der
Handelskammer haben möchte, der muss alle Teile absolvieren.

Das Bundeskabinett hat Änderungen am Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beschlossen. Durch die darin enthaltenen Leistungsverbesserungen wird das einkommensunabhängige Meister BAföG und damit die Fortbildung zum Meister für Veranstaltungstechnik ab dem 1. August 2020 Jahres finanziell noch attraktiver.

 

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Teilnehmende einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren und zwar bis maximal 15.000 Euro.

 

  • 50 Prozent der Förderung sind ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss. Für den verbleibenden Teil von 50 Prozent erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Dieses kann, muss aber nicht in Anspruch genommen werden.

 

  • Zudem werden den Teilnehmenden auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.

 

  • Wer von den Geförderten ein Unternehmen gründet, kann den Existenzgründungserlass von 100 Prozent in Anspruch nehmen – das heißt, das Darlehen muss nicht zurückgezahlt werden.

 

Zu den Materialkosten für Ihr Meisterprüfungsprojekt wird eine Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten und einer Höhe von bis zu 2.000 Euro gewährt. 50 Prozent der Förderung sind auch hier ein Zuschuss. Für den verbleibenden Teil der Fördersumme gibt es ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.

Nachfolgend die Rechnung für die Fortbildung im bühnenwerk. (Stand 30.06.2022)
Fachausbildung : 9.075,00 Euro
Ausbildereignung (AEVO) : 660,00 Euro
Bearbeitungsgebühr der Handelskammer : 60,00 Euro
Prüfungsgebühr der Handelskammer: 750,00 Euro
Summe: 10.545,00 Euro
BAföG Förderung (50%): - 5.272,50 Euro
Restdarlehen: 5.272,50 Euro
Erlass bei Bestehen der Prüfung (50%): - 2636,25 Euro
Effektives Darlehen: 2.636,25 Euro