Das Bundeskabinett hat Änderungen am Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beschlossen. Durch die darin enthaltenen Leistungsverbesserungen wird das einkommensunabhängige Meister BAföG und damit die Fortbildung zum Meister für Veranstaltungstechnik ab dem 1. August 2020 Jahres finanziell noch attraktiver.
Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhalten Teilnehmende einkommens- und vermögensunabhängig einen Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren und zwar bis maximal 15.000 Euro.
50 Prozent der Förderung sind ein nicht zurückzahlbarer Zuschuss. Für den verbleibenden Teil von 50 Prozent erhalten Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Angebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Dieses kann, muss aber nicht in Anspruch genommen werden.
Zudem werden den Teilnehmenden auf Antrag bei bestandener Prüfung 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Wer von den Geförderten ein Unternehmen gründet, kann den Existenzgründungserlass von 100 Prozent in Anspruch nehmen – das heißt, das Darlehen muss nicht zurückgezahlt werden.
Zu den Materialkosten für Ihr Meisterprüfungsprojekt wird eine Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten und einer Höhe von bis zu 2.000 Euro gewährt. 50 Prozent der Förderung sind auch hier ein Zuschuss. Für den verbleibenden Teil der Fördersumme gibt es ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.