Allgemeine Geschäftsbedingungen der
bühnenwerk GmbH
Jenfelder Allee 80
22045 Hamburg
Tel: 040 / 41 00 66 20
post@buehnenwerk.de
HRB 79056
Geschäftsführende Gesellschafter: Christian Berghoff & Sebastian Hellwig
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehungen zwischen der bühnenwerk GmbH, Klaus-Groth-Strasse 15, 20535 Hamburg und den Vertragspartnern ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Vertragspartner werden nicht anerkannt, es sei denn, der Geltung wird durch die bühnenwerk GmbH ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2) Die bühnenwerk GmbH erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Seminare, Lehrgänge und sonstige Bildungs- und Beratungsangebote im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gleichwertige Maßnahmen, die sich in der Regel lediglich durch ihren Charakter und ihre Dauer unterscheiden.
(3) Die einzelnen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen gelten jeweils gemäß ihrem Inhalt gegenüber Verbrauchern und Unternehmern im Sinne von § 310 BGB. Regelungen, die ausdrücklich als für Unternehmer bezeichnet sind, gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, bei denen das Rechtsgeschäft einer gewerblichen oder sonstigen selbstständigen beruflichen Tätigkeit nicht zugerechnet werden kann.
(4) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit den Vertragspartnern, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sollten in der Zukunft zum Zeitpunkt der Anmeldung und Buchung aktualisierte Geschäftsbedingungen bestehen, so haben diese Gültigkeit.
§ 2 Vertragsschluss / Leistungsänderung
(1) Anmeldungen sind nur über die bühnenwerk Homepage möglich.
(2) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Bei einer ausgewiesenen maximalen Teilnehmerzahl ist eine Anmeldung nur bis zu deren Erreichen möglich.
(3) Die Bildungsangebote stehen grundsätzlich jedem offen. Einschränkungen, notwendige Vorkenntnisse oder Berufserfahrung sind in den jeweiligen Beschreibungen ausgewiesen. Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich diese zu erfüllen.
(4) Der bühnenwerk GmbH bleibt es vorbehalten, bei Verhinderung eines angekündigten Referenten für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Themenänderungen sind zulässig, soweit der Kernbereich der Veranstaltung beibehalten wird. Die bühnenwerk GmbH ist berechtigt, Änderungen des Ablaufs der einzelnen Veranstaltungen, der maximalen Teilnehmerzahl, des Unterrichtsortes und des Unterrichtszeitraums vorzunehmen, sofern ein wichtiger Grund vorliegt und die berechtigten Interessen der Vertragspartnern nicht erheblich beeinträchtigt werden.
§ 3 Gebühren und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise der Bildungsangebote sind den Informationen auf den Internetseiten der bühnenwerk GmbH unter www.buehnenwerk.de zu entnehmen.
(2) Die Teilnahmegebühr ist entsprechend den auf der Rechnung genannten Zahlungsziele fällig.
(3) Im Falle des Verzugs des Teilnehmers werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen von mindestens 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Dem Teilnehmer ist jedoch der Nachweis gestattet, dass der bühnenwerk GmbH ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
(4) Erfüllungsort für die Zahlung ist Hamburg. Soweit der Teilnehmer Verbraucher ist, wird ein eventuell anderer bestehender gesetzlicher Gerichtsstand hierdurch nicht berührt.
(5) Zusätzliche Kosten, die nicht der Internetseiten der bühnenwerk GmbH berücksichtigt wurden und erst im Rahmen der Teilnahme an dem jeweiligen Bildungsangebot entstehen, werden jeweils gesondert ausgewiesen.
§ 4 Absage / Kündigung / Rücktritt / Stornogebühren
(1) Absagen, Kündigungen und Rücktritte von Verträgen müssen schriftlich oder elektronisch erfolgen.
(2) Die Durchführung der Bildungsangebote ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Die bühnenwerk GmbH ist berechtigt, das Bildungsangebot wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis zwei Wochen vor Beginn abzusagen.
(3) Bei Bildungsangeboten, die eine kürzere Laufzeit als zwölf Monate haben, hat der Teilnehmer das Recht den Vertrag unter folgenden Fristen und Bedingungen zu kündigen:
(3a) bei einer Kündigung weniger als acht Wochen vor dem ersten Veranstaltungstag wird die Gebühr in voller Höhe fällig, jedoch hat der Teilnehmer die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer bis zum zehnten Tag vor dem ersten Veranstaltungstag nachzumelden,
(3b) eine Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt ist ausgeschlossen. In diesem Fall wird die Gebühr in voller Höhe fällig.
(4) Das Nichterbringen der Leistung hat die bühnenwerk GmbH aufgrund folgender Ursachen selbst bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten:
Umstände höherer Gewalt sowie sonstige für die bühnenwerk GmbH unvorhersehbare, unvermeidbare und durch die bühnenwerk GmbH nicht verschuldete außergewöhnliche Ereignisse, die erst nach Vertragsabschluss eintreten oder der bühnenwerk GmbH bei Vertragsabschluss unverschuldet unbekannt geblieben sind, des Weiteren bei Streik und rechtmäßige Aussperrung.
(5) Die bühnenwerk GmbH ist zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn die bühnenwerk GmbH ihr fehlendes Verschulden nachweist. Schadensersatzansprüche sowie ein Rücktritts-recht des Teilnehmers sind in vorbenannten Fällen ausgeschlossen. Wurden im Hinblick auf die Erbringung der Leistung bereits Zahlungen durch den Teilnehmer vorgenommen, so sind diese von der bühnenwerk GmbH zurückzuerstatten. Für bereits erbrachte Leistungen zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt kann die bühnenwerk GmbH den auf diese Leistung entfallenen Teil der vereinbarten Vergütung verlangen. Im Übrigen bestehen Ansprüche für beide Parteien in diesen Fällen nicht.
(6) Von der Buchung der Meister- sowie der Fachwirt-Kurse kann vor Kursbeginn ohne Frist und ohne Stornogebühr zurückgetreten werden wenn die Handelskammer Hamburg die Zulassung zur Prüfung nicht erteilt. In diesem Fall ist das Ablehnungsschreiben als Kopie vorzulegen.
§ 5 Teilnahmebescheinigung / Zertifikate
Die Teilnahme an einem Bildungsangebot wird jeweils entsprechend der Beschreibung von der bühnenwerk GmbH oder einer beteiligten / prüfenden Stelle bescheinigt.
§ 6 Datenschutz und Veröffentlichung
(1) Sofern innerhalb der Anmeldung zu den Bildungsangeboten im Internet die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften etc.) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Teilnehmers auf ausdrücklich freiwilliger Basis.
(2) Dem Teilnehmer an Bildungsangeboten ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Teilnahme notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(3) Dem Teilnehmer steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die bühnenwerk GmbH verpflichtet sich für den Fall zur sofortigen Löschung der personenbezogenen Daten, es sei denn, die Daten sind für die Teilnahme an den Bildungsangeboten zwingend erforderlich. Ist letzteres der Fall, so werden die personenbezogenen Daten unmittelbar nach Wegfall der Erforderlichkeit gelöscht.
(4) Die bühnenwerk GmbH verpflichtet sich, die Daten ausschließlich für interne Zwecke zu verwenden, vertraulich zu
behandeln und nicht an Dritte weiter zu geben.
(5) Die bühnenwerk GmbH behält sich das Recht vor, öffentlich in Wort und Bild über die Bildungsangebote zu berichten.
(6) Die Teilnehmer der Livekurse stimmen der Aufzeichnung des Unterrichts und Ihrer Beiträge in Wort und Bild zu. Sie erklären sich damit einverstanden, dass die bühnwerk GmbH die Aufzeichnungen in speziellen Videoangeboten anderen Teilnehmern des gleichen Livekurses als Videostream gegen Entgelt zugänglich macht.
(7) Die Teilnehmer erhalten Zugang zu Bild und Ton Beiträgen sowie Dokumenten der belegten Kurse, und eventuell zusätzlich erworbenen Videopaketen. Das Nutzungsrecht endet wie folgt:
Meister für Veranstaltungstechnik - Fachausbildung: Am Tag der mündlichen Prüfung
Ausbildereignung (AEVO): Am 31. Dezember des Kalenderjahres
Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik: Am Tag der schriftlichen und mündlichen Prüfung
Fachwirt für Tanzlehrer IHK: Am Tag der schriftlichen und mündliche Prüfung
§ 7 Teilnehmerpflichten / Haftung des Teilnehmers/ Haftung der bühnenwerk GmbH
(1) Der Teilnehmer hat den Anweisungen der gesetzlichen Vertreter sowie der Erfüllungsgehilfen der bühnenwerk GmbH Folge zu leisten.
(2) Mängelanzeigen und Reklamationen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Die bühnenwerk GmbH haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer außerhalb ihrer Betriebsräume / ihres Betriebsgeländes oder auf dem Hin- und Rückweg ent-stehen, es sei denn die Schäden beruhen auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der bühnenwerk GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der bühnenwerk GmbH.
(4) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der bühnenwerk GmbH auf den nach der Art des Vertrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der bühnenwerk GmbH
(5) Gegenüber Unternehmern haftet die bühnenwerk GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der bühnenwerk GmbH.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Teilnehmers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der bühnenwerk GmbH zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Teilnehmers.
(7) Sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wird, haftet die bühnenwerk GmbH nicht für ein bestimmtes Schulungsergebnis, einen bestimmten Schulungserfolg oder die Richtigkeit der vermittelten Schulungsinhalte.
(8) Für die auf der Internetseite, in Prospekten oder sonstigen Medien- oder Druckerzeugnissen gemachten Angaben übernimmt die bühnenwerk GmbH keine Haftung, es sei denn der bühnenwerk GmbH ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar.
(8) Durch die Live Übertragung des Unterrichts (synchrone Kommunikation) über das Internet kann es vereinzelt im Unterricht zu Serialisierungs- und Ausbreitungsverzögerungen kommen. Dieses kann dann in den Aufzeichnungen zu Bild- und Ton bzw. Sprachüberlagerungen führen, in deren Folge Bild und Ton nicht mehr synchron sind. Wir bitten um Verständnis das wir darauf keinen Einfluss haben.
§ 8 Urheberrechte
(1) Der Inhalt des bühnenwerk Internet Angebotes ist urheberrechtlich geschützt. Alle Inhalte, Dokumente, Live- und Videostreams und persönliche Login Daten sind nur für die persönliche Information bestimmt.
(2) Jede weitergehende Verwendung, insbesondere die Aufzeichnung, Speicherung in Datenbanken, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und jede Form von gewerblicher Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte - auch in Teilen oder in überarbeiteter Form - ohne Zustimmung des bühnenwerk sind untersagt und werden bei Zuwiderhandlung strafrechtlich verfolgt.
(3) Sämtliche im bühnenwerk Internet Angebot gemachten Angaben, Informationen und Tipps sind ohne Gewähr, d.h. es kann keinerlei Haftung für Schäden und Folgeschäden übernommen werden für alles, was auf vom bühnenwerk im Internet angeboten wird.
(4) Offensichtliche Fehler (Schreib- bzw. Darstellungsfehler) können nicht ausgeschlossen werden und werden selbstverständlich korrigiert, wenn sie entdeckt werden.
§ 9 Nutzungsregelungen für den WLAN-Zugang und die Internet-Nutzung
Die bühnenwerk GmbH eröffnet ihren analogenTeilnehmern im Bereich des Gebäudes in Hamburg als freiwilliges Angebot kostenlos den Zugang zum Internet über ein WLAN, wenn die folgenden Regelungen über die AGB's anerkannt werden.
(1) Ein Anspruch auf Zulassung zur Internetnutzung besteht nicht. Das freiwillige Angebot der Internet-Nutzungsmöglichkeit kann individuell oder generell durch die bühnenwerk GmbH eingeschränkt werden.
(2) Die Nutzungsregeln gelten für private und für befristet durch die bühnenwerk GmbH zur Nutzung überlassene Geräte:
(3) Der Zugang zum Internet darf nur für schulische Zwecke genutzt werden. Die Nutzung des Zugangs ist ausschließlich auf Recherche- bzw. Darstellungszwecke für schulische Zwecke begrenzt. Die gesetzlichen Vorschriften zum Jugendschutzrecht, Urheberrecht und Strafrecht sind zu beachten. Insbesondere dürfen keine Urheberrechte an Filmen, Musikstücken o.Ä. verletzt werden, z.B. durch die Nutzung von Internet- Tauschbörsen.
(4) Es ist untersagt die Zugangsdaten Dritten zugänglich zu machen; im Zweifelsfall haftet der Teilnehmer für unzulässige Aktivitäten Dritter bei der Nutzung seines WLAN-Zugangs.
(5) Nutzungseinschränkungen durch das Vorhandensein von Schutzfiltersoftware der bühnenwerk GmbH sind zu akzeptieren. Der Versuch, die technischen Filtersperren zu umgehen, kann zum Entzug der Nutzungserlaubnis führen.
(6) Die bühnenwerk GmbH übernimmt keine Haftung für die Datensicherheit der von den Teilnehmern genutzten privaten Geräte. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich bei den Teilnehmern.
(7) Jeder Manipulationsversuch an der Netzstruktur wird durch die bühnenwerk GmbH zur Anzeige gebracht.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Teilnehmer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis Hamburg.
(3) Die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sind nicht abtretbar, das heißt nicht auf Dritte übertragbar, sofern die bühnenwerk GmbH nicht zustimmt.
(4) Änderung dieser Bedingungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, die Änderung dieser Schriftformklausel bedarf ebenfalls der Schriftform.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit den Vertragspartnern einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertrags-urkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
bühnenwerk GmbH
Jenfelder Allee 80
222045 Hamburg
aktualisiert im August 2021