Pyrotechniker müssen zum Erhalt ihrer Befähigung bzw. Erlaubnis nach Sprengstoffrecht alle 5 Jahre einen eintägigen Wiederholungskurs besuchen. Dies dient der Auffrischung der Kenntnisse und dem Erfahrungsaustausch.
Dieser Wiederholungskurs ist für Inhaber einer Erlaubnis nach den § 7 und § 27 des Sprengstoffgesetzes und Inhaber eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes, die Sprengarbeiten ausführen oder Feuerwerke abbrennen
Es handelt sich hierbei um einen Wiederholungslehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und das Wiedergewinnen - mit pyrotechnischen Gegenständen und pyrotechnischen Sätzen in Theatern oder vergleichbaren Einrichtungen. Die Teilnehmer wiederholen ihre theoretischen Kenntnisse und werden auf den aktuellen Stand der Rechtsprechung hingewiesen bzw. unterrichtet.