Aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes vom 21. August 1996 sind die Betriebe verpflichtet, für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen und diese zu dokumentieren. Gleiches wird auch durch die Betriebssicherheitsverordnung gefordert, die in Deutschland seit 2002 in Kraft ist.
Für die Umsetzung dieser Regelungen zu sorgen gehört zu den Unternehmerpflichten und obliegt im Theater erst einmal der Intendanz bzw. der Geschäftsführung. Diese Pflichten lassen sich delegieren, in der Regel übernehmen die technischen Direktoren diese Aufgabe. Eine Delegierung setzt allerdings voraus, dass durch die Geschäftsführung auch die Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, die notwendig sind um die Aufgaben wahrzunehmen.
Für die Umsetzung Gefährdungsbeurteilungen in Veranstaltungsbetrieben wurden bereits verschiedene Modelle entwickelt. Peter Haenle (Sicherheitsingenieur) und Dr. Joachim Meifort (Betriebsarzt) haben mit Sebastian Hellwig zusammen eine Methode entwickelt, die in verschiedenen Hamburger Theatern bereits mit Erfolg angewandt wird. Die Gefährdungsbeurteilung wird bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und der Organisation von Arbeitsabläufen zum wichtigen Instrument
Zielgruppe
• Meister für Veranstaltungstechnik
• Fachkräfte für Arbeitssicherheit
• Sicherheitsbeauftragte
• Beleuchter
• Studenten des Bereiches Veranstaltungs- und Medientechnik
• Interessierte aus technischen Bereichen
• Theatertechniker
• Auszubildende „Fachkraft für Veranstaltungstechnik“
Teilnahmebescheinigung
Die Teilnehmer erhalten die Fortbildungsbescheinigung „Gefährdungsbeurteilung
in Veranstaltungsbetrieben“ des bühnenwerk.
Nächster Termin im bühnenwerk
15. April und 16. April 2021 von 09:00 - 16:00 Uhr